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Corona-Soforthilfe

Abwehr von Rückforderungen

Unser Angebot

Die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen stellen viele Selbständige und Unternehmen vor eine große Herausforderung. Obwohl diese staatlichen Hilfen ursprünglich als nicht rückzahlbare Zuschüsse bezeichnet wurden, fordern Bund und Länder inzwischen in vielen Fällen Geld zurück – oft auf fragwürdiger rechtlicher Grundlage.

ADVANT Beiten vertritt bundesweit Selbständige und Unternehmen bei der Abwehr von Rückforderungen. Mit unserer Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Verfahren setzen wir uns kostengünstig für Ihre Rechte ein.

Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.advant-beiten.com.

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Wir geben Ihnen schnell und verständlich eine Einschätzung,

  • inwieweit ein rechtliches Vorgehen möglich ist
  • und welche Erfolgsaussichten Sie haben.

Bei Ihnen geht es nicht um Corona-Soforthilfen, sondern um Corona-Überbrückungshilfen?

    Ihre wichtigsten Fragen – verständlich erklärt

    Was waren die Corona-Soforthilfen?

    Die Corona-Soforthilfen wurden im März 2020 eingeführt, um Unternehmen während der ersten Lockdowns finanziell zu unterstützen. Die Zuschüsse wurden ohne Bonitätsprüfung vergeben und sollten die dringendsten Betriebsausgaben decken. Die Förderhöhe orientierte sich an der Anzahl der Beschäftigten:

    • Bis 5 Mitarbeiter (VZÄ): Bis zu 9.000 €
    • 5–10 Mitarbeiter (VZÄ): Bis zu 15.000 €
    • 10–50 Mitarbeiter (VZÄ): Bis zu 30.000 €

    Die Berechnung der finanziellen Notlage erfolgte auf Basis einer Prognose der erwarteten Liquiditätsengpässe – was sich später als juristisch umstritten erwies.

    Warum gibt es Rückforderungen?

    Seit 2022 überprüfen Behörden flächendeckend die Verwendung der Corona-Soforthilfen. Dabei kommt es zu zahlreichen Fehlern und Streitigkeiten, u. a.:

    • Fehlender Klarheit in den Richtlinien: Viele Unternehmen haben rechtmäßig gehandelt, doch die Behörden legen Förderrichtlinien nachträglich anders aus.
    • Nachträglicher Änderung von Vorschriften: Änderungen in den FAQ der Förderstellen dürfen nicht rückwirkend angewendet werden.
    • Unverhältnismäßigen Rückforderungen: Einige Behörden verlangen Erstattungen, ohne Einzelfälle angemessen zu prüfen.

    Gerichtsurteile zeigen, dass viele Bescheide angreifbar sind. So entschied z. B. das Verwaltungsgericht Freiburg (Az.: 14 K 3710/23), dass eine rein saldenmäßige Betrachtung über drei Monate unzulässig ist.

    Welcher Anwalt berät bei der Verteidigung und Abwehr von Rückforderungen von Corona-Soforthilfe?

    Bei ADVANT Beiten berät ein Team aus Rechtsanwälten an verschiedenen Standorten bei der Abwehr von Corona-Soforthilfe-Rückforderungen und legt gegen den Rückforderungsbescheid abhängig vom Bundesland entweder Widerspruch ein oder klagt vor dem Verwaltungsgericht.

    Sind die Rechtsanwälte von ADVANT Beiten auf die Abwehr von Corona-Soforthilfe Rückforderungen spezialisiert?

    Ja – bei ADVANT Beiten beraten spezialisierte Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung gegen die Rückforderung von Corona-Hilfen.

    Ist es sinnvoll, gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen Widerspruch einzulegen oder Klage zu erheben?

    Wenn gegen einen Rückforderungsbescheid kein Widerspruch eingelegt oder keine Klage erhoben wird, erwächst der Rückforderungsbescheid in der Regel einen Monat nach seiner Bekanntgabe in Bestandskraft. Ein rechtliches Vorgehen ist dann nicht mehr möglich. Nach Erfahrungen von ADVANT Beiten können oft gewichtige Gründe gegen die Wirksamkeit der Bescheide angeführt werden.

    Wieviel kostet die rechtliche Beratung?

    Die Kosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet und richten sich nach der Höhe der Rückzahlungsforderung. Sie können die Kosten selbst mit Hilfe eines der im Internet frei verfügbaren Prozesskostenrechner nachvollziehen. Etwaige Fragen zu der konkreten Höhe der Kosten beantworten wir Ihnen gerne.

    Kann die Corona-Soforthilfe jetzt noch zurückgefordert werden oder ist eine Rückforderung verjährt?

    In der Rechtsprechung wird die Verjährung der Rückforderung unter bestimmten Umständen bejaht. ADVANT Beiten erhebt daher stets die Einreden der Verjährung und Verwirkung.

    Wie sind die Erfolgsaussichten bei einem rechtlichen Vorgehen?

    Die Erfolgsaussichten lassen sich nicht pauschal beurteilen, da die Rechtsprechung uneinheitlich ist und von Bundesland zu Bundesland variiert. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts steht bisher noch aus.

    Wie läuft die Anfrage für eine kostenlose Prüfung ab?

    Folgende Schritte sind für die Anfrage einer kostenlosen Prüfung erforderlich

    1.  Initiale Registrierung: Teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten mit, damit wir Ihnen per E-Mail einen Link zu einem Formular übermitteln können, in dem wir alle relevanten Informationen zu Ihrem Fall abfragen.

    2. Kontaktformular ausfüllen: Senden Sie uns Ihre Daten online zu.

    3. Dokumente bereitstellen: Wir benötigen Ihren Bewilligungs- und Rückforderungsbescheid.

    4. Kostenlose Prüfung Ihres Falles: Wir prüfen Ihre Angaben und unterbreiten Ihnen ein Angebot.

    5. Rechtliche Vertretung: Wir vertreten Sie in Widerspruchs- und Klageverfahren.

    Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, sich gegen unberechtigte Rückforderungen zu wehren.
    Kontaktieren Sie uns unverbindlich über unser Online-Formular!

    Was sagen die Gerichte?

    Das Verwaltungsgericht Freiburg kritisierte in seinem Urteil vom 10.07.2024 (Az.: 14 K 3710/23 u.a.) beispielsweise die „saldenmäßige Betrachtung über drei Monate“ als sachfremd, da Liquiditätsengpässe tagesgenau zu berechnen seien. Die aktuelle Rechtsprechung lässt fünf Hauptkonfliktlinien erkennen:

    1.  Widerruf vs. Rückforderung Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen differenzierte in seinem Grundsatzurteil vom 17.03.2023 (Az. 4 A 1988/22) zwischen dem Widerruf des Bewilligungsbescheids (§ 49 VwVfG) und der einfachen Rückforderung überzahlter Beträge (§ 49a VwVfG). Nur letztere sei zulässig, wenn die Prognose fehlerhaft, aber nicht arglistig war.

    2. Vertrauensschutz Mehrere Gerichte betonten den Schutz des berechtigten Vertrauens in die ursprünglichen Bewilligungsbescheide. Das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az. A 10 K 2788/24) urteilte am 08.11.2024, die Formulierung „existenzbedrohende Lage“ habe einen weitergehenden Zweck suggeriert als nur die Liquiditätssicherung.

    3. Ermessensfehler Einige Verwaltungsgerichte beanstandeten die fehlende Einzelfallprüfung. Behörden müssten prüfen, ob Rückforderungen angesichts späterer Insolvenzen verhältnismäßig seien.

    4. Richtlinienänderungen Nachträgliche FAQ-Änderungen dürfen nicht rückwirkend angewendet werden, wie das VG Meiningen am 13.12.2022 (8 K 1325/21 ME) klärte. Ein Friseurbetrieb konnte sich erfolgreich auf die zum Antragszeitpunkt geltende Fassung berufen.

    5. Verfahrensfehler Es kann auch im Rückmeldeverfahren zu formalen Fehlern kommen, die dann einen Anspruch auf Aufhebung des Rückforderungsbescheids begründen.

    Kompetente Unterstützung durch erfahrene Experten

    Dennis Hillemann

    📍ADVANT Beiten – Hamburg
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
    Partner

    Tanja Ehls

    📍ADVANT Beiten – Frankfurt am Main
    Rechtsanwältin
    Partnerin

    Johannes Peter Voß-Lünemann

    📍ADVANT Beiten – Berlin
    Rechtsanwalt
    Partner

    Unser Beratungsangebot für Sie

    • Bundesweite Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren
    • Umfangreiche Begründungen von Widersprüchen und / oder Klagen aufgrund von uns herausgearbeiteten verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Argumentationen
    • Umfangreiche Erfahrung mit den Corona-Hilfen aus Hunderten von Beratungen und Verfahren
    • Mit Dennis Hillemann, Tanja Ehls und Johannes Voß-Lünemann bundesweit aus Medien und Verfahren bekannte Experten für Corona-Hilfen als das Team führende Anwälte
    • Kostengünstige Mandatierung dank des Einsatzes innovativer technischer Lösungen

    Wie kann ich mich gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen wehren?

    Dennis Hillemann und Tanja Ehls klären über rechtliche Möglichkeiten und Fristen auf.

    -> Zum vollständigen Artikel bei Haufe.de.

    🎧 Podcast-Tipp: Recht im Ohr – Soforthilfe: Rückforderung erhalten? Jetzt wehren. von Dennis Hillemann

    -> Hier anhören.