Was sagen die Gerichte?

Das Verwaltungsgericht Freiburg kritisierte in seinem Urteil vom 10.07.2024 (Az.: 14 K 3710/23 u.a.) beispielsweise die „saldenmäßige Betrachtung über drei Monate“ als sachfremd, da Liquiditätsengpässe tagesgenau zu berechnen seien.

Die aktuelle Rechtsprechung lässt fünf Hauptkonfliktlinien erkennen:

1. Widerruf vs. Rückforderung
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen differenzierte in seinem Grundsatzurteil vom 17.03.2023 (Az. 4 A 1988/22) zwischen dem Widerruf des Bewilligungsbescheids (§49 VwVfG) und der einfachen Rückforderung überzahlter Beträge (§49a VwVfG). Nur letztere sei zulässig, wenn die Prognose fehlerhaft, aber nicht arglistig war.

2. Vertrauensschutz
Mehrere Gerichte betonten den Schutz des berechtigten Vertrauens in die ursprünglichen Bewilligungsbescheide. Das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az. A 10 K 2788/24) urteilte am 08.11.2024, die Formulierung „existenzbedrohende Lage“ habe einen weitergehenden Zweck suggeriert als nur die Liquiditätssicherung.

3. Ermessensfehler
Einige Verwaltungsgerichte beanstandeten die fehlende Einzelfallprüfung. Behörden müssten prüfen, ob Rückforderungen angesichts späterer Insolvenzen verhältnismäßig seien.

4. Richtlinienänderungen
Nachträgliche FAQ-Änderungen dürfen nicht rückwirkend angewendet werden, wie das VG Meiningen am 13.12.2022 (8 K 1325/21 ME) klärte. Ein Friseurbetrieb konnte sich erfolgreich auf die zum Antragszeitpunkt geltende Fassung berufen.

5. Verfahrensfehler
Es kann auch im Rückmeldeverfahren zu formalen Fehlern kommen, die dann einen Anspruch auf Aufhebung des Rückforderungsbescheids begründen.

Corona Soforthilfe-Rückforderung erhalten? Jetzt handeln!

Viele Unternehmen und Selbstständige in Deutschland stehen weiterhin vor einer großen Herausforderung: Rückforderungen der Corona-Soforthilfen. Obwohl diese staatlichen Hilfen ursprünglich als nicht rückzahlbare Zuschüsse gedacht waren, fordern Bund und Länder inzwischen in vielen Fällen Geld zurück – oft auf fragwürdiger rechtlicher Grundlage.

Wir von ADVANT Beiten vertreten bundesweit Unternehmerinnen und Unternehmer und Unternehmen, die sich gegen unberechtigte Rückforderungen wehren möchten. Mit unserer Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Verfahren setzen wir uns für Ihre Rechte ein.

Was waren die Corona-Soforthilfen?

Die Corona-Soforthilfen wurden im März 2020 eingeführt, um Unternehmen während der ersten Lockdowns finanziell zu unterstützen. Die Zuschüsse wurden ohne Bonitätsprüfung vergeben und sollten die dringendsten Betriebsausgaben decken. Die Förderhöhe orientierte sich an der Anzahl der Beschäftigten:

  • Bis 5 Mitarbeiter (VZÄ): Bis zu 9.000 €
  • 5–10 Mitarbeiter (VZÄ): Bis zu 15.000 €
  • 10–50 Mitarbeiter (VZÄ): Bis zu 30.000 €

Die Berechnung der finanziellen Notlage erfolgte auf Basis einer Prognose der erwarteten Liquiditätsengpässe – was sich später als juristisch umstritten herausstellte.

Warum gibt es Rückforderungen?

Seit 2022 überprüfen Behörden flächendeckend die Verwendung der Corona-Soforthilfen. Dabei kommt es zu zahlreichen Fehlern und Streitigkeiten, u.a. wegen:

✅ Fehlender Klarheit in den Richtlinien: Viele Unternehmen haben rechtmäßig gehandelt, doch die Behörden legen Förderrichtlinien nachträglich anders aus.

✅ Nachträglicher Änderung von Vorschriften: Änderungen in den FAQ der Förderstellen dürfen nicht rückwirkend angewendet werden.

✅ Unverhältnismäßigen Rückforderungen: Einige Behörden verlangen Erstattungen, ohne Einzelfälle angemessen zu prüfen.

Gerichtsurteile zeigen, dass viele Bescheide angreifbar sind. So entschied z. B. das Verwaltungsgericht Freiburg (Az.: 14 K 3710/23), dass eine rein saldenmäßige Betrachtung über drei Monate unzulässig ist.

Ihr Recht auf Widerspruch und Klage nutzen

Eine Rückforderung bedeutet nicht automatisch, dass Sie das Geld zurückzahlen müssen. Wir prüfen Ihren Bescheid und unterstützen Sie bei:

  • Widerspruchsverfahren: Wir legen fundierte Widersprüche mit verwaltungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Argumenten ein.
  • Klageverfahren: Sollte ein Widerspruchsverfahren nicht stattfinden oder ohne Erfolg gewesen sein, erheben wir für Sie Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Unser Team kennt die aktuelle Rechtsprechung und kann gezielt gegen fehlerhafte Bescheide vorgehen.

Warum ADVANT Beiten?

Erfahrung, die zählt: Unser spezialisiertes Team aus Rechtsanwälten mit Expertise im Verwaltungsrecht hat bereits zahlreiche Unternehmen und Selbstständige in Verfahren zur Corona-Soforthilfe erfolgreich vertreten.

Unsere Experten:

  • Dennis Hillemann – Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Gründer des Überbrückungshilfe-Netzwerks mit über 2.000 Mitgliedern.
  • Tanja Ehls – Erfahrene Prozessanwältin mit Fokus auf Verwaltungsrecht.
  • Johannes Voß-Lünemann – Spezialist für öffentliche Fördermittel und Beihilferecht.

Wir verfügen über umfassende Erfahrung mit den Corona-Hilfen und verstehen die rechtlichen Fallstricke dieser Verfahren. Zugleich besitzen wir langjährige Expertise in der Abwehr von massenhaft erhobenen Forderungen. Dabei setzen wir auf effiziente Prozesse und auf den Einsatz modernster Informationstechnologie.

 So einfach funktioniert es:

  1. Initiale Registrierung: Teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten mit.
  2. Kontaktformular ausfüllen: Senden Sie uns Ihre Daten online zu.
  3. Dokumente bereitstellen: Wir benötigen Ihren Bewilligungs- und Rückforderungsbescheid.
  4. Kostenlose Prüfung Ihres Falles: Wir prüfen Ihre Angaben und unterbreiten Ihnen ein Angebot.
  5. Rechtliche Vertretung: Wir vertreten Sie in Widerspruchs- und Klageverfahren.

Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, sich gegen unberechtigte Rückforderungen zu wehren. Kontaktieren Sie uns unverbindlich über unser Online-Formular!

    Ihre Experten

    Unsere Experten bei ADVANT Beiten sind spezialisiert auf die Prüfung und Abwehr von Rückforderungen im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen. Mit fundierter Expertise und langjähriger Erfahrung setzen wir uns für Ihre Rechte ein – von der ersten Einschätzung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie Ihre Rückforderung professionell prüfen.

    Häufig gestellte Fragen

    Muss ich die Corona-Soforthilfe wirklich zurückzahlen?

    Nicht jede Rückforderung ist berechtigt. Unsere Prüfung zeigt Ihnen, ob Ihr Bescheid angreifbar ist.

    Wie läuft die Prüfung meiner Rückforderung ab?

    Sie reichen Ihre Unterlagen online ein. Wir analysieren Ihren Fall und unterbreiten Ihnen ein Angebot.

    Welche Erfolgschancen habe ich?

    Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Viele Bescheide sind fehlerhaft bzw. rechtswidrig.

    Was kostet die rechtliche Vertretung?

    Die initiale Prüfung Ihres Falles ist kostenlos. Danach informieren wir Sie transparent über die Kosten.