Rückmeldeverfahren zu Corona-Soforthilfen in Hessen gestartet

Seit dem 7. Juli 2025 läuft in Hessen das Rückmeldeverfahren für Corona-Soforthilfen.
Die betroffenen Empfänger erhalten zwischen Juli und August 2025 Aufforderungen zur Rückmeldung.

👉 Letzte Aufforderungswelle: 11. August 2025 – danach drohen Rückforderungen bis Mitte September!

Wer in der Corona-Pandemie Soforthilfen beantragt hat, muss jetzt prüfen, ob tatsächlich ein entsprechender Liquiditätsengpass vorlag. Wird festgestellt, dass zu viel Soforthilfe ausgezahlt wurde, muss die Überkompensation zurückgezahlt werden.

Wir helfen Ihnen, ungerechtfertigte Rückforderungen zu vermeiden und prüfen Ihre Ansprüche.

Was genau passiert in Hessen?

  • Das Land Hessen überprüft alle ausgezahlten Corona-Soforthilfen flächendeckend.
  • Ab 7. Juli 2025 werden betroffene Unternehmen und Selbstständige schrittweise aufgefordert, eine Rückmeldung abzugeben.
  • Die letzten Aufforderungen werden bis 11. August 2025 versendet.
  • Die Rückmeldungen werden bis Mitte September 2025 ausgewertet.

💡 Wichtig: Wird eine Überkompensation festgestellt, also wenn mehr Soforthilfe ausgezahlt wurde als der tatsächliche Liquiditätsengpass, muss dieser Betrag zurückgezahlt werden.

Wer ist betroffen?


Solo-Selbstständige und Freiberufler, die Soforthilfe in Hessen erhalten haben

Kleine und mittlere Unternehmen, die im Frühjahr 2020 Soforthilfe beantragt haben

✔ Auch Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie rückmeldepflichtig sind

Welche Risiken gibt es?

  • Rückzahlungen in erheblicher Höhe, wenn zu viel Soforthilfe gezahlt wurde
  • Fehlerhafte Berechnungen oder Bescheide der Behörden können zu ungerechtfertigten Forderungen führen
  • Versäumte Rückmeldungen können automatisch Rückforderungsbescheide nach sich ziehen

Wie wir Sie unterstützen

Kostenlose Ersteinschätzung, ob Sie rückmeldepflichtig sind
Prüfung Ihrer Unterlagen & Liquiditätsberechnung
Rechtliche Vertretung bei fehlerhaften Rückforderungsbescheiden
Fristgerechte Kommunikation mit den Behörden

Mit anwaltlicher Unterstützung lassen sich viele Fehler und unnötige Rückzahlungen vermeiden.

    FAQ

    Wann erhalte ich eine Aufforderung?

    Je nach Aufforderungswelle bis spätestens 11. August

    Muss ich auf jeden Fall zurückmelden?

    Ja, wenn Sie eine Aufforderung erhalten

    Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere?

    Es droht eine automatische Rückforderung

    Was passiert, wenn ich zu viel Soforthilfe erhalten habe?

    Sie müssen den überzahlten Betrag als sogenannte „Überkompensation“ bis zu einem festgelegten Termin zurückzahlen